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AGB
Die private Haftpflichtversicherung - dieser Schutz muß sein.
Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt. Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze - §823 BGB.

Einen allumfassenden Vertrag gibt es nicht. Die unterschiedlichen Bereiche bzw. deren Risiken sind jeweils separat zu versichern.
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie im Privatbereich vor Schäden des Alltags.

Unterschiedliche Tarife gibt es nicht nur für Familien und "Paare ohne Trauschein", sondern auch für Singles ob mit oder ohne Kindern.
Für Studenten gibt es wiederum spezielle Regeln.

Der Online-Vergleich berücksichtigt neben Seniorentarifen und Tarifen speziell für junge Leute auch die Angebote für den öffentlichen Dienst.

Hunde- sowie Pferdebesitzer benötigen einen gesonderten Versicherungsschutz.

Auch stehen wir Ihnen im Firmen-/Gewerbehaftpflichtbereich zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
WISO-TIPP
ZDF-Sendung 
20.03.2000
28.06.1999