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| Die private Haftpflichtversicherung - dieser Schutz muß sein. | ||
| Mit
seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz,
Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen
schuldhaft, einen Schaden zufügt. Die persönliche Haftung kennt
keine Obergrenze - §823 BGB. Einen allumfassenden Vertrag gibt es nicht. Die unterschiedlichen Bereiche bzw. deren Risiken sind jeweils separat zu versichern. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie im Privatbereich vor Schäden des Alltags. Unterschiedliche Tarife gibt es nicht nur für Für Der Online-Vergleich berücksichtigt neben Seniorentarifen und Tarifen speziell für junge Leute auch die Angebote für den öffentlichen Dienst. Auch stehen wir Ihnen im Firmen-/Gewerbehaftpflichtbereich zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. |
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